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FG Bremen, 29.01.1998 - 497105K 1 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld für vollstationär in einem Heim untergebrachtes Kind; Haushaltsaufnahme; Erheblichkeit allein der höheren (Geld-)Unterhaltsrente bei Kindergeldberechtigung beider Elternteile; Kindergeld
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Kindergeld für vollstationär in einem Heim untergebrachtes Kind - Haushaltsaufnahme; Erheblichkeit allein der höheren (Geld-)Unterhaltsrente bei Kindergeldberechtigung beider Elternteile - Kindergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 29.01.1998 - 497105K 1
- BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.02.1993 - III R 4/91
Notwendige Beiladung des anderen Elternteils bei Streit über Übertragung des …
Auszug aus FG Bremen, 29.01.1998 - 497105K 1
Anders als die Übertragung des Kinderfreibetrages auf den anderen Elternteil nach § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG (siehe dazu BFH-Urteile vom 25. Februar 1993 III R 3/91, BFHE 171, 5, BStBl II 1993, 513 ;… Urteil vom 11. August 1993 III R 28/92, BFH/NV 1994, 51; Finanzgericht Bremen, Urteile des 1. Senats vom 23. September 1993 189249K 1, EFG 1994, 886; vom 25. November 1993 191180K 1, EFG 1994, 879) ist die Entscheidung über die vorrangige Kindergeldberechtigung nach § 64 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG nicht von einer rechtsgestaltenden Entscheidung der Finanzbehörde durch Verwaltungsakt abhängig; vielmehr tritt die Rechtsfolge, daß von den nach § 62 Abs. 1 EStG grundsätzlich Kindergeldberechtigten nur dem der Kindergeldanspruch zusteht, der dem Kind die höhere Unterhaltsrente zahlt, von Gesetzes wegen ein, so daß der nachrangig Berechtigte durch den (positiven) Kindergeldbescheid für den vorrangig Berechtigten nicht in seinen Rechten verletzt wird, und somit nicht rechtsbehelfs- bzw. klagebefugt gegenüber dem Kindergeldbescheid ist (§ 350 AO , § 40 Abs. 2 FGO ) und dementsprechend nicht nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen ist. - BFH, 13.12.1985 - VI R 203/84
Häusliche Gemeinschaft - Bescheinigung - Kinderfreibetrag
Auszug aus FG Bremen, 29.01.1998 - 497105K 1
Das ist der Fall, wenn es dort wohnt, versorgt und betreut wird, also sein "Zuhause" hat (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 203/84, BFHE 145, 551 , BStBl II 1986, 344 ). - BFH, 11.08.1993 - III R 28/92
Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer
Auszug aus FG Bremen, 29.01.1998 - 497105K 1
Anders als die Übertragung des Kinderfreibetrages auf den anderen Elternteil nach § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG (siehe dazu BFH-Urteile vom 25. Februar 1993 III R 3/91, BFHE 171, 5, BStBl II 1993, 513 ; Urteil vom 11. August 1993 III R 28/92, BFH/NV 1994, 51; Finanzgericht Bremen, Urteile des 1. Senats vom 23. September 1993 189249K 1, EFG 1994, 886; vom 25. November 1993 191180K 1, EFG 1994, 879) ist die Entscheidung über die vorrangige Kindergeldberechtigung nach § 64 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG nicht von einer rechtsgestaltenden Entscheidung der Finanzbehörde durch Verwaltungsakt abhängig; vielmehr tritt die Rechtsfolge, daß von den nach § 62 Abs. 1 EStG grundsätzlich Kindergeldberechtigten nur dem der Kindergeldanspruch zusteht, der dem Kind die höhere Unterhaltsrente zahlt, von Gesetzes wegen ein, so daß der nachrangig Berechtigte durch den (positiven) Kindergeldbescheid für den vorrangig Berechtigten nicht in seinen Rechten verletzt wird, und somit nicht rechtsbehelfs- bzw. klagebefugt gegenüber dem Kindergeldbescheid ist (§ 350 AO , § 40 Abs. 2 FGO ) und dementsprechend nicht nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen ist.